Schrechschuss & Reizstoffwaffen (Gaswaffen) dürfen in der BRD ab 18 Jahren erworben und besessen werden. Zum öffentlichen Führen bedarf es der behördlichen Erlaubnis in Form des 'kleinen Waffenscheins'. Die genauen Details für den Umgang und der Verwahrung vermittle ich Ihnen gerne im Beratungsgespräch.
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